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SVLFG-Praxistipps

Quelle: Mein Wald mein Holz

Der Motorsäge ist es egal!

So wie der Herbst, wird auch das Frühjahr verwendet, um Bäue und Sträucher zu schneiden. Oft werden schnell kurze Zeitfenster dazu genützt. Schnell ist da auch die Motorsäge am Laufen, stimmt's? Und was ist mit der Schnittschutzhose, den Schnittschutzschuhen, dem Helm? Keine Zeit anzuziehen? Für das bisschen nicht notwendig? Da passiert schon nichts?

Sind Sie auch so einer, der um die Gefahr weiß, aber das Risiko nicht einschätzen kann? Der Motorsäge ist es egal wieviele, wie lange und wo geschnitten wird, die Motorsäge schneidet Holz und Körperteile. Es geht ganz schnell, ein Stolperer bei der Entastung oder ein spannungsgeladener Ast schlägt die Motorsäge zurück. Über 600 Schneidezähne pro Sekunde können große Schäden anrichten. Wer sich da nicht schützt, geht ein hohes Risiko ein!

Ein guter Rat Ihrer Unfallversicherung zum baum- und Strauchschnitt: 

  • Nehmen Sie sich Zeit und planen Sie die Schnittaktion.
  • Prüfen Sie Ihre Werkzeuge und Geräte.
  • Tragen Sie die komplette Schutzausrüstung.
  • Verweisen Sie alle Personen aus dem Gefahrenbereich.
  • Überlegen Sie auch, wie Sie sicher in die Höhe kommen. Leitern und Stehleitern sind unfallträchtig. Sichere Möglichkeiten sind Teleskopschere, Hochentaster, Pflückschlitten, Arbeitskorb oder Hubarbeitsbühne.

Unfallverhütungsvorschrift "Forsten" modifiziert

Neue Schnitttechnik, fachliche Ausbildung und vorrangiger Einsatz von maschineller Aufarbeitung sind "Leuchttürme" der modifizierten Unfallverhütungsvorschrift "Forsten" (VSG 4.3).

Die Anpassung an den Stand der Technik und die Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen sind weitere Gründe für die Überarbeitung.

Inhaltlich wurden die Durchführungsanweisungen zu den einzelnen, für ganz Deutschland geltenden Vorschriften ergänzt und genauer beschrieben. Das erleichtert die Verständlichkeit für die Beschäftigten und bringt Rechtssicherheit für Vorgesetzte und Betriebsunternehmer. Das Ziel für die Modifizierung der Unfallverhütungsvorschrift Forsten ist, die Anzahl und die Schwere der Waldunfälle deutlich zu verringern und auch den Qualitätsstandard in der Waldarbeit zu erhöhen.

Die 5 wichtigsten Änderungen:

1. Für die Baumfällung ist nun eine fachliche Ausbildung vorgeschrieben.

Neu ist, dass die Eignung zur Ausführung fachgerechter Fälltechniken in der Regel durch Ausbildung zu erwerben ist. Wenn in Überprüfungsfällen (Stockbeurteilung) keine fachgerechte Fälltechnik festgestellt werden kann (auch wenn eine "45-jährige Erfahrung" vorliegt), kann dies nun auch klar angeordnet werden.

Fachliche Ausbildung kann sein:

  • forstwirtschaftliche Berufsausbildung (zB Forstwirt, Forstwirtschaftsmeister)
  • forstwirtschaftliche Fort- oder Weiterbildung (zB Grundlehrgänge an der Bayrischen Waldbauschule, Seilkletterkurse für die Baumpflege)
  • Motorsägenkurse (zB Starkholzkurs, Problembaumfällung oder auch "nur" ein Motorsägengrundkurs)

Letztlich heißt dies, dass je nach Tätigkeit (zB Starkholzfällung, Vorhängerfällung) eine entsprechende Fachkenntnis vorhanden sein muss, um Arbeiten sicher auszuführen.

Ziel ist, wie schon erwähnt, die Qualität der Waldarbeit zu erhöhen und die Unfallzahlen zu verringern.

2. Ein Rückweicheplatz ist vor der Fällung, in ausreichender Entfernung, festzulegen.

Die Unfallermittlungen und die daraus erkannten Unfallursachen haben gezeigt, dass durch den Waldumbau zu Misch- bzw. Laubwäldern die Gefahr durch herabfallendes Totholz enorm steigt.

 Die Unterschiedlichkeit der zu fällenden Bäume macht es notwendig, die Rückweiche nicht mehr als "starres" Maß vorzugeben. Die Formel heißt nun situationsabhängige oder situative Gefährdungsbeurteilung.

Einfach ausgedrückt, die Größe der Baumkrone projiziert auf den Boden um den Stammfuß, gilt als Gefahrenbereich im engsten Sinne. Diesen Gefahrenbereich muss/soll der Motorsägenführer und die zweite Person verlassen, um nicht von möglichen Totholz oder auch Ästen getroffen zu werden.

3. Die Sicherheitsfälltechnik (Fällung mit Stütz-/Halteband) wurde als Standardfälltechnik festgelegt.

4. Alleinarbeit mit der Seilwinde ist nur mit Personen-Notsignal-Anlage zulässig.

Eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) ist eine technische Einrichtung zum Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Alarmsignalen in Notfällen. Sie besteht aus Mobilteilen, sog. Personen-Notsignal-Geräten (PNG), die mittels Funkverbindung an einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) angeschlossen sind. So ist es möglich, bei Notfällen den Ort zu übermitteln und die Rettungskette einzuleiten.

Einsatzbereiche der PNA sind dort, wo es keine weiteren Personen im Arbeitsverfahren benötigt (zB Holzrückearbeiten, Harversterarbeiten), aber es einer Sicherstellung der Ersten Hilfe bedarf. dh Alleinarbeit nicht zulässig ist.

5. Bei Windwürfen hat die vollmechanisierte Holzernte mittels Harvester oder Bagger Vorrang vor allen anderen Arbeitsverfahren.

Die neue Unfallverhütungsvorschrift "Forsten" ist ab 01.01.2017 für Deutschland gültig und unter www.svlfg.de, Bereich Prävention, abrufbar.

 

Alle unsere Produkte zu diesem Thema finden Sie hier: Forst!

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