Borkenkäferentschädigung noch bis 1. Juli 2022 beantragen
Video Waldfonds - Maßnahme M3: Antragstellung
Im Kurzvideo erfahren Sie, wie Sie einen Antrag auf Abgeltung von Borkenkäferschäden stellen können. Sie werden durch die Online-Antragstellung geführt und über die notwendigen Voraussetzungen für die Antragstellung informiert.
Video Waldfonds M3
Voraussetzungen für Antragstellung
Bewirtschafter von Waldgrundstücken in stark geschädigten Katastralgemeinden können einen Antrag auf Abgeltung von Borkenkäferschäden aus Mittel des Waldfonds beantragen. Die Entschädigung beträgt pauschal 3.500 Euro pro Hektar Schadfläche, wobei die Förderuntergrenze 1.000 Euro beträgt. Das ergibt eine Mindestschadfläche von rund 0,3 Hektar. Einzelne Teilflächen ab 0,1 Hektar können summiert werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über eAMA.
Downloads zu diesem Thema
Zuletzt angesehen